Was kostet es?

Die Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekassen ermöglichen Ihnen, sich eine Auszeit von der Betreuung und Pflege Ihrer Angehörigen zu nehmen, oder sich unterstützen zu lassen, wenn Sie selbst einen Pflegegrad haben. Dafür stehen aus verschiedenen "Töpfen" Gelder zur Verfügung. Je höher der Pflegegrad, desto höher Ihr Budget. Hier eine hoffentlich leicht verständliche Kurzfassung. 

 

1. Entlastungsbetrag 

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat zur Verfügung. 

Die Leistungen sind zweckgebunden, das heißt sie werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern von einem anerkannten Anbieter mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Dieser Betrag reicht für 3 Stunden Alltagshilfe pro Monat aus. Nicht verwendete Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und abgerechnet werden, danach verfallen sie.

 

2. Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

Hierbei handelt es sich um einen Jahresbetrag von 1612 €. Er ist dafür da, eine Ersatzpflege- oder Betreuungskraft (z.B. eine Alltagshelferin, Nachbarn oder Freunde) zu bezahlen, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist. 

Voraussetzung ist, daß Sie seit mindestens 6 Monaten eine Pflegeperson haben. Sie können diese Summe in Teilbeträgen (bis zu 134 €) monatlich einsetzen, oder "im Stück" verbrauchen, z.B. wenn die Pflegeperson Urlaub machen möchte.

Dieser Betrag kann sogar noch bis 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wenn Sie die erforderlichen Nachweise vorlegen können ;-)

 


3. Kurzzeitpflege

Aus den Mitteln der Kurzzeitpflege (falls Sie diese nicht benötigen) können zusätzlich maximal 806 € jährlich in Verhinderungspflege umgewandelt werden, also monatlich bis 67 €.

 

 

4. Pflegesachleistungen

Bis zu 40% der Pflegesachleistungen (Pflegedienst) können für Alltagshilfe eingesetzt werden. Dadurch vermindert sich das Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz. Diese Version heißt Kombinationsleistung.

 

Soweit alles klar?

Bravo! Ich habe etwas gebraucht, um alles zu verstehen. 

 

Der Gesetzgeber hat hier viele Möglichkeiten geschaffen, und Sie bezahlen N I C H T S ! 

Das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt !

 

Sollte dieses Budget für Ihre Wünsche nicht ausreichen, so ist es doch eine großartige finanzielle Hilfe. 

Natürlich können weitere Stunden privat dazu gebucht werden. Die Stundensätze sind ja, gemessen an

 manch anderem Service, oder an Handwerkerstunden, sehr erschwinglich.

Gerne können wir gemeinsam nach Ihren Möglichkeiten schauen und kalkulieren. 

Weiter unten finden Sie einige Beispiele.

Leistungskonzept, Leistungsumfang & Preise
(Auszug)

 

Ich möchte durch die von mir angebotenen Leistungen 

a) pflegende Angehörige 

unterstützen, entlasten, beraten und ihnen zeitliche Freiräume schaffen, in denen sie sich erholen und wieder Kraft schöpfen können, Dinge tun können, die ihnen Spaß machen oder die lange nicht möglich waren, Zeit für sich haben, die große Verantwortung einmal abgeben können.

b) Pflegebedürftige, speziell ab PG3

in ihrem Wunsch unterstützen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben zu können, und ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben zu führen. 

Dabei steht für mich deren individuelles körperliches, geistiges und seelisches Wohlbefinden an erster Stelle. Lebensqualität und Freude sollen wiedererlangt, erhalten, gefördert und gestärkt werden, Ressourcen werden einbezogen und ausgeschöpft.


Leistungen

Meine Tätigkeiten orientieren sich an den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten des Klienten, z.B.

  • Gesellschaft leisten, 
  • Gespräche führen, Zuhören, Vorlesen
  • Kochen und backen
  • strukturierende Maßnahmen (z.B. Papiere ordnen, Überflüssiges entsorgen)
  • Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen ( Arzt, Behörden, Kultur u.s.w.)
  • Spaziergänge, Einkaufen
  • Bewegungsübungen, Mobilisation

Nicht angeboten werden Putzarbeiten, Pflegetätigkeiten*, Medikamentengabe*.

* Pflegerische Tätigkeiten sind im Rahmen der Alltagsbegleitung nicht gestattet.

Die Leistungen können als

  • dauerhafte, regelmäßige Unterstützung, 
  • kurzfristige Unterstützung z.B. bei Verhinderung der Pflegeperson,
  • in akuten Situationen wie z.B. Entlassung aus dem Krankenhaus,
  • Nachtbetreuung,
  • Urlaubsbegleitung,
  • als Urlaubsvertretung, 
  • und gelegentlich nach Bedarf gebucht werden.
     

Umfang und Preise

Die Leistungen sind stundenweise buchbar. 

Sie werden in der Regel Montags bis Freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr erbracht. Ich biete aber Einsätze am Wochenende, nachts und in einem wesentlich erweiterten Zeitrahmen an. Ich freue mich auf Ihre Nachfrage!

Der Stundensatz beträgt 36,00 €

Sonn- und Feiertagszuschlag 20%,

Nachtbetreuung (21.00 Uhr bis 7.00 Uhr), Urlaubsbetreuung und Extras werden über Pauschalen gebucht. 

Preise auf Anfrage.

 

Fahrtkosten

Pro Anfahrt im Stadtgebiet Krefelds 5,00 €, sonst 0,30 €/Km und Anrechnung der Fahrtzeit als Arbeitszeit.

Beispiele

Alltagsbegleitung

Der Entlastungsbetrag von 125 € kann ab PG 2 aufgestockt werden.

1. Durch die Verhinderungspflege, wenn sie in monatlichen Teilbeträgen verwendet wird, auf bis zu 259 €. 

2. Falls für Sie keine Kurzzeitpflege in Betracht kommen sollte, kann auch dieser Betrag noch mit genutzt werden. Dann sind es sogar bis zu 326 €.

3. Aber es geht sogar noch mehr, nämlich durch die sogenannte Umwandlung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Dies ist aber nur machbar, wenn Sie keinen Pflegedienst haben, oder dieser sein Budget nicht ausschöpft. Außerdem wird dadurch das Pflegegeld prozentual um bis zu 40% gekürzt.

Urlaub

Hier wird es richtig spannend!

Für Verhinderungspflege steht ab PG 2 im Jahr ein Betrag von 1612 € zur Verfügung. 

Falls für Sie keine Kurzzeitpflege in Betracht kommt, kann davon ein Betrag von 806 € für die Verhinderungspflege genutzt werden, also insgesamt 2418 €. 

Plus 125 € Entlastungsbetrag von dem Urlausmonat. 

Da hätten Sie 2533 € im Jahr aus der Pflegekasse, um Betreuungsleistungen für die Urlaubszeit zu buchen.

Grob gerechnet: 10 Tage Urlaub = 7 Std. Betreuung /Tag                                      14 Tage Urlaub = 5 Std. Betreuung/Tag                                        21 Tage Urlaub = 3 Std. Betreuung/Tag

Hätten Sie das gedacht? 

Wie hätten Sie es gerne?

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